Zum Inhalt springen

Schulstandorte

Schulstandorte sind die Schulen und anderen Orte, an denen Ihr Träger Schulsozialarbeit leistet. Auch ein Jugendclub kann ein Standort sein. Fallakten, Tätigkeiten und Klassen gehören jeweils zu einem Standort, die Liste pflegt die Leitung.

  1. Öffnen Sie Stammdaten > Schulstandorte und klicken Sie auf Neuer Schulstandort.
  2. Geben Sie die Bezeichnung ein, etwa „Grundschule Fredersdorf-Nord“.
  3. Geben Sie ein Kürzel ein, etwa GS-N. Erlaubt sind Buchstaben, Ziffern und Bindestriche, gespeichert wird es in Großbuchstaben. Jedes Kürzel gibt es in Ihrer Organisation nur einmal.
  4. Wählen Sie die Art: Schule, Jugendclub oder Sonstiger Standort.
  5. Tragen Sie bei Bedarf die Adresse ein und klicken Sie auf Anlegen.

Klicken Sie auf den Standort oder wählen Sie im Menü mit den drei Punkten Bearbeiten, dann Speichern. Die Bezeichnung können Sie jederzeit ändern. Das Kürzel nur, solange an diesem Standort noch kein Aktenzeichen vergeben wurde.

Wählen Sie im Menü Archivieren. Für neue Fallakten und Tätigkeiten steht der Standort dann nicht mehr zur Wahl, bestehende Akten und Einträge behalten ihn. Über Archivierte einblenden finden Sie ihn wieder und holen ihn mit Reaktivieren zurück.

  • Jede Fallakte gehört zu genau einem Schulstandort. Ihr Aktenzeichen beginnt mit dessen Kürzel, gefolgt vom Jahr und einer laufenden Nummer, zum Beispiel GS-N-2026-001. Gezählt wird je Standort und Jahr.
  • Wer eine Akte sieht, entscheidet nicht der Standort, sondern die Freigabe. Eine Fachkraft sieht nur die Akten, für die sie persönlich freigegeben ist, auch an ihrem eigenen Standort. Die Leitung sieht keine Fallakten.
  • Klassen werden je Standort und Schuljahr gepflegt. Eine Akte bekommt Klassen ihres Standorts, siehe Klassen pflegen.
  • In der Statistik lassen sich die Zahlen nach Schulstandort getrennt auswerten.
  • Legen Sie die Standorte an, bevor die Fachkräfte loslegen: Ohne Schulstandort lässt sich weder eine Fallakte noch eine Tätigkeit anlegen.
  • Bestehende Aktenzeichen ändern sich nie, auch nicht beim Umbenennen eines Standorts.
  • Auch ein archivierter Standort behält sein Kürzel. Ein neuer Standort kann es deshalb nicht übernehmen.